Die erste urkundliche Erwähnung von Schollach geht auf das Jahr 1280 zurück. Am 13. Juli 1280 wird in einer Urkunde für den Wald von Schollach festgelegt, "daß man denselben ausreithen und erbauen möge".
Hier der Wortlaut dieser Urkunde:
Übersetzung der lateinisch geschriebenen Gründungsurkunde von Schollach.
Fürstenbergisches Urkundenbuch Band II, Seite 389, Nr.: 588
Thesaurius und Herr de Brisach, des Constanzer Domstifts Domherr und des Bischofs zu Constanz Verwalter, beurkundet und bestättigt, dass die Frau Meisterin und der Convent st. Benedicti Ordens einen ihnen zugehörigen Wald, die Schollach genannt, in der Pfarrei Urach gelegen, mit Zustimmung des edlen Grafen Heinerich von Fürstenberg als Schirmherr ihres Klosters und mit Einwilligung des Regenten und Pfarrherrn der Kirche in der Urach hergegeben haben, das man denselben ausrichten und erbauen möge, in der Weise, dass der halbe Theil des zehntens von allerhand Früchten und Gewächs, von Vieh und was die Inwohner in besagtem Wald erbauen werden und können, dem Kloster, die andere Hälfte der Kirche zu Urach zufallen solle, was zu diesem Walde gehörig als was hinfort noch ausgerodet werden soll, und was die Inwohner und alle, die sich in diesem Walde noch niederlassen werden, gehörige und rechtmäßige Pfarrkinder der Pfarrei Urach sein sollen.
Gegeben zu Constanz 1280 den 3. Juli.